Zum Neonazi-Konzert in Unterwasser – SP-Grüne Fraktion mit Einfacher Anfrage

Gemäss Medienberichten sind am dritten Oktoberwochenende rund 6000 Rechtsextreme ins Toggenburg an ein Konzert gereist, an dem rechte Rockbands aus Deutschland und der Schweiz aufgetreten sind. Die Besucher des Rechtsrock-Konzerts in Unterwasser wurden auf den Flyern /“Eintrittskarten“ aufgefordert, sich im Raum Ulm bereitzuhalten und dann auf entsprechende Informationen ins Toggenburg zu reisen. Gegenüber den Vermietern der Halle und der Gemeinde haben die Veranstalter angegeben, es würden 600 bis 800 Besucherinnen und Besucher erwartet. Die Polizei hat die Veranstaltung in Unterwasser als privaten Anlass taxiert und die Halle nicht betreten, dies obwohl offensichtlich war, dass an der Veranstaltung rechtsextreme Bands auftraten, gegen die in Deutschland auch schon Strafverfahren eingeleitet worden sind. Zudem hatten die Veranstalter auf den Flyern explizit darauf hingewiesen, dass Handys und Kameras im Auto zu lassen seien, womit sich die Frage stellt, was hätte gefilmt werden können und nicht gefilmt werden durfte.

Es ist nicht davon auszugehen, dass es sich tatsächlich um eine private Veranstaltung wie einen Vereinsanlass handelte. Die Veranstaltung stand einem nicht bestimmbaren Personenkreis offen. Dies belegt alleine der Umstand, dass die Veranstalter gemäss ihren Angaben gegenüber den Behörden selbst von 600 bis 800 Besucherinnen ausgegangen sind, es am Schluss aber 6000 waren.

Im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung bitten wir die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Für die Veranstaltung wurden Flyer gedruckt, es gab eine offizielle Handynummer für Informationen zur Veranstaltung die jeder hätte wählen können und es nahmen rund 6000 Personen teil. Wie stellt sich die Regierung angesichts dieser Fakten zu der von der Polizei vorgenommenen Einordnung des Konzerts als private Veranstaltung?
  2. Aufgrund welcher Kriterien nehmen die kantonalen bzw. die kommunalen Behörden die Unterteilung von Veranstaltungen in „privat“ und „öffentlich“ vor?
  3. Warum verzichtete die Polizei auf ein Betreten der Halle, obwohl sie davon ausgehen konnte, dass die Gefahr strafrechtlicher Handlungen bestand?
  4. Eine Veranstaltung dieser Grösse hätte zweifellos eine andere Bewilligung und eine frühzeitige Zusammenarbeit mit der Polizei erfordert. Können die Veranstalter des Konzerts, welche sowohl den Vermieter der Halle als auch die Behörden offensichtlich getäuscht haben, zur Rechenschaft gezogen werden?
  5. In welcher Weise haben die Behörden und die Vermieter der Halle ihre Sorgfaltspflichten verletzt?
  6. Welche Massnahmen sind notwendig, damit solche Neonazi-Konzerte, die mit den Werten einer schweizerischen Gesellschaft nicht vereinbar sind, in Zukunft verhindert werden können?

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