Die Schweiz gehört seit Jahren zu den Ländern, welche durch eine ausgeprägte Tiefsteuer-Politik international tätige Unternehmen anlockt und deren ausländischen Gewinne mit tiefen Sondersteuersätzen besteuert. Studien zeigen, dass genau durch solche weltweiten Steuervermeidungspraktiken von international tätigen Unternehmen, die Entwicklungsländer jährlich über 200 Mia. Franken verlieren.
Die OECD und die EU haben seit Jahren von der Schweiz gefordert, diese Sonderbesteuerung von Status- und Domizilgesellschaften («Briefkastenfirmen») aufzugeben. Bereits 2005 weigerte sich Bundesrat Hans-Ruedi Merz nur schon darüber nachzudenken. Die Schweiz lässt sich nichts vorschreiben! Heute ist der Druck zu hoch geworden. Die Schweiz muss handeln, sonst gerät sie auf schwarze Listen. Die USR3 soll das nun regeln. Leider wurde die Vorlage durch das Parlament ungeniessbar gemacht. Ein völlig überladenes Fuder, das sowohl der Schweiz wie allen anderen Ländern, und speziell den Entwicklungsländern, schadet. Die nicht mehr OECD-konformen Praktiken werden zwar aufgegeben, gleichzeitig sind aber neue Sondersteuerregime aufgenommen worden. Dazu gehören die Patentbox oder die zinsbereinigte Gewinnsteuer sowie die Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze auf rekordtiefe Niveaus. Dank dieser Massnahmen wird es für internationale Konzerne weiterhin interessant sein, Gewinne aus Entwicklungsländern in die Schweiz zu verlagern, sie zu minimieren und dann sehr tief besteuern zu lassen. Dafür werden die Steuerberater von Ernst&Young oder PricewaterhouseCoopers mithelfen, immerhin waren sie am parlamentarischen Umbau der viel ausgewogeneren, bundesrätlichen Vorlage mitbeteiligt.
Aber nicht nur dieser nicht gestoppte Abfluss von Steuersubstrat wird die Entwicklungsländer weiter schwächen. Auch die Einnahmeausfälle durch die USR3 von mindestens 3 Mia. Franken bei Bund, Kantonen und Gemeinden werden Konsequenzen für die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz haben. Schon jetzt jagt ein Sparprogramm das nächste. Ein beliebtes Opfer auf Bundesebene sind die Gelder der Entwicklungszusammenarbeit, so geschehen bereits im diesjährigen Budget und im Stabilisierungsprogramm. Ueli Maurer hat bereits weitere Sparrunden angekündigt, und dass man sich dann weiter bei der Entwicklungshilfe bedienen will. Den Entwicklungsländern gehen somit nicht nur Steuergelder verloren, sondern auch Unterstützungsgelder für Entwicklungsprogramme und Beiträge für die Humanitäre Hilfe.
Die USR3 muss abgelehnt werden und rasch eine bessere Umsetzung der internationalen Standards eingeführt werden. Die Vorlage des Bundesrats ist dazu eine gute Grundlage, d.h. beispielsweise keine bereinigte Gewinnsteuer und wenn eine Patentbox, dann eine klar und eng gefasste. Auch die dringend notwendige Gegenfinanzierung ist darin bereits enthalten, etwa durch die für Bund und Kantone obligatorische Festlegung einer Dividendenbesteuerung von mindestens 70% oder neu die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften. Früher oder später wird man aber nicht darum herumkommen, die Praktiken der Gewinnverschiebungen aus Entwicklungsländern durch gemeinsame, internationale Standards weiter und grundsätzlich zu minimieren.