CORONA ALS BEGRÜNDUNG ZUR AUSHEBELUNG DES SCHUTZES DER ANGESTELLTEN

Heute hat das Volkswirtschaftsdepartement bekannt gegeben, dass den Geschäften im Kanton zwei zusätzliche Sonntagsverkäufe ermöglicht werden sollen. Dies, um den Auswirkungen der Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu begegnen. Für die SP ist inakzeptabel, wie mit Verweis auf Corona die Bestimmungen zum Schutz der Angestellten systematisch umgangen werden. Der Weg aus der Krise führt über die Solidarität und den Schutz der Menschen vor wirtschaftlicher Not, Ausbeutung und vor einer Ansteckung mit Covid-19. Von Bettina Surber, Fraktionspräsidentin der SP-Fraktion im Kantonsrat. 

Die SP ist die Partei der Solidarität. Wir wollen eine freie und gerechte Gesellschaft für alle statt für wenige. Solidarität bedeutet, dass Worten Taten folgen. Das lehr uns diese Krise. Solidarität bedeutet, jene zu unterstützen, die wirtschaftlich am meisten unter der Krise leiden: Menschen, die auf Abruf oder im Stundenlohn arbeiten. Das lokale Gewerbe. Die Angestellten im Verkauf und an den Kassen. Der SP geht es um einen wirtschaftlichen Schutz. Und daneben um den Schutz der Gesundheit der Arbeitenden.

Der Stadtrat der Stadt St.Gallen hat während des Lockdowns geschwiegen – um sich dann nach dessen Aufhebung fulminant zu Wort zu melden: Man werde die Ladenöffnungszeiten in der Stadt St.Gallen massiv liberalisieren. Dies, um den Geschäften, die von den Corona-Massnahmen hart getroffen seien, zu helfen. Die Liberalisierung wurde mittels Vollzugsverordnung ohne jeden demokratischen Prozess beschlossen. Wie es den Angestellten damit geht, ist dem Stadtrat offensichtlich egal. Auch, dass viele gerade kleinere Läden sich erweiterte Öffnungszeiten überhaupt nicht leisten können. Länger geöffnet haben Migros, Coop und Manor.

Offene Geschäfte: völlig untauglich! Schutzbestimmungen müssen eingehalten werden

Nun sieht offensichtlich auch das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen offene Läden am Sonntag als taugliches Mittel gegen die Einnahmeverluste während des Lockdowns. Es hat bekannt gegeben, dass die Läden im Kanton zusätzlich zu den bereits im Gesetz vorgesehenen Sonntagsverkäufen zweimal am Sonntag öffnen dürfen. Die SP lehnt diese Massnahme in aller Deutlichkeit ab. Es kann nicht sein, dass mit Verweis auf die Auswirkungen von Corona die Schutzbestimmungen für die Angestellten umgangen werden.

Der Schutz der Angestellten darf nicht ausgehebelt werden! 

Die SP zweifelt auch die Wirksamkeit dieser Massnahme mit Blick auf einen höheren Umsatz für die Geschäfte an. Für viele wird sich der Sonntagsverkauf nicht lohnen – sondern eher Mehrkosten verursachen. Denn es wird ja nicht plötzlich viel mehr konsumiert, nur weil die Geschäfte auch am Sonntag geöffnet haben. Anstatt Schutzbestimmungen für die Angestellten auszuhebeln, wäre das Volkswirtschaftsdepartement im Gegenteil gefordert, den Schutz besser zu gewährleisten. Die Gewerkschaften haben in der Vergangenheit wiederholt kritisiert, dass insbesondere auf Baustellten die Einhaltung der Schutzvorschriften im Kanton ungenügend kontrolliert werden. Hier erwartet auch die SP ein klares Bekenntnis Seitens des neuen Volkswirtschaftsdirektors.

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