Unsere Bevölkerung wird älter, die geburtenstarken Jahrgänge kommen ins Pensionsalter und sinkende Erträge erodieren die zweite Säule. Das stellt unsere Altersvorsorge vor Herausforderungen. Der bürgerlichen Abbaulogik gilt es Paroli zu bieten und die Reformen in eine sozialere Richtung zu bringen: Keine Rentenkürzungen, Verbesserung der Pensionskasse für Teilzeitarbeitende und Erschliessung einer Zusatzfinanzierung der AHV, die nicht auf Kosten der Frauen geht. Für die SP ist zentral, dass die Altersrenten gesenkt werden und es Verbesserungen für Teilzeitarbeitende und Wenigverdienende gibt. Von Barbara Gysi, Nationalrätin.
Ende letzten Jahres waren positive Meldungen in Sachen Entwicklung des AHV-Fonds in den Medien. Der Präsident des AHV-Fonds liess verlauten, dass sie ein gutes Jahr hinter sich hätten und dank guten Börsenerträgen und der vom Volk bewilligten Zusatzfinanzierung über die STAF von 2 Milliarden Franken die nächsten Jahre positive Abschlüsse zu erwarten seien. Das kommt einer Verschnaufpause für die AHV gleich. Dennoch wird der Ständerat in der Frühlingssession AHV21 beraten und über ein Sanierungspaket mit Rentenaltererhöhung der Frauen und Kompensationsmassnahmen beraten. Der Bundesrat legt eine Rentenaltererhöhung für die Frauen mit Kompensationsmassnahmen vor und die Bürgerlichen verschlechtern diese sowieso schon ungenügenden Massnahmen noch.
Die nationalrätliche Gesundheitskommission beginnt im Februar die Beratung der BVG-Vorlage und führt breite Hearings durch. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament eine Vorlage, die die Sozialpartner erarbeitet haben. Sie bringt Verbesserungen für Teilzeitarbeitende, namentlich Frauen, über die Altersgruppen besser austarierte Lohnabzüge, aber auch eine Senkung des Umwandlungssatzes. Die Rentenhöhe insgesamt soll erhalten bleiben. Einerseits gibt es einen solidarisch finanzierten Rentenzuschlag und andererseits wird infolge der Senkung des Koordinationsabzuges ein grösserer Teil des Lohnes versichert.
Unsere AHV-Renten und die Renten der beruflichen Vorsorge stehen also unter Druck. Die Bürgerlichen wollen die dritte Säule, das private Sparen, ausbauen und die AHV schwächen. Ihre Finanzierungsrezepte sind so einseitig wie unsozial: Erhöhung des Rentenalters und Senkung des Umwandlungssatzes. Beide Forderungen führen zu Rentensenkungen und ist unverantwortlich. Schon heute sind rund ein Viertel der Altersrentner*innen von Armut betroffen oder armutsgefährdet, 12 Prozent von beziehen Ergänzungsleistungen.
Zudem wollen sie das Spekulationsrisiko in der beruflichen Vorsorge, hier werden mittlerweile über Tausend Milliarden Franken verwaltet, ausbauen und die Anlagevorschriften lockern, ein heikler Punkt, der nicht bessere, sondern unsicherere Pensionskassenrenten zur Folge haben könnte.
Für die SP sind Sicherung der Renten und die Stärkung der AHV zentral. Es braucht einen Ausbau der Renten und wir unterstützen darum auch die Volksinitiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds für eine 13. AHV-Rente. Eine zentrale Forderung ist zudem eine zusätzliche Finanzierung AHV über die Schweizerische Nationalbank. Die SNB hat grosse Reserven aufgebaut. Dieses Polster ist Volksvermögen und soll für die Bevölkerung eingesetzt werden. Es ist genügend Spielraum vorhanden für eine Zusatzfinanzierung der AHV und die Mitfinanzierung der Wirtschaftshilfen im Rahmen der Covidpandemie.
Unsere Verfassung garantiert ein finanziell sorgenfreies Alter. Wir setzen dafür ein, dass alle einen gesicherten Lebensabend verbringen können und für anständige Renten mit dem Fokus auf die Versicherten, nicht der Interessen der Versicherungen.
(Dieser Text erschien zuerst im Links 01/21. Die gedruckte Ausgabe liegt nächsten Donnerstag im Briefkasten unserer Abonnent*innen.)