Universitätsgesetz: Wichtige neue Regelungen, viele offene Fragen

Die Revision des Universitätsgesetzes liess keine Zweifel offen: Es gab grossen Bedarf an Erneuerungen und Verbesserungen. Mit der nun vorliegenden Version nach der Vorberatung durch die Kommission wird zwar die Aufsicht über die Institute verbessert. Für die SP bleiben aber viele Fragen offen. Unverständlich ist, dass die Kommission bereit ist, die Wahl des Universitätsrates aus der Hand zu geben. Und dass sie einen Passus zur Chancengerechtigkeit und zur Beseitigung von Diskriminierungen gestrichen hat.

In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Missstände an Instituten der Universität St.Gallen publik. Im Herbst 2022 wurde eine Untersuchung zu Vorgängen an einem Institut der Betriebswirtschaftlichen Abteilung eingeleitet, nachdem weitreichende Vorwürfe von Mitarbeitenden erhoben worden waren. Es wurde über Geld, Macht und Abhängigkeiten berichtet, das Institut als kleines Königreich bezeichnet.

Mit dem neuen Gesetz werden die Governance und das Controlling ganzheitlich betrachtet und der Rektor wird gestärkt, vor allem hinsichtlich seiner Aufsichtsfunktion gegenüber den Instituten. Diese werden in Zukunft besser kontrolliert, was dringend notwendig ist und von der SP sehr begrüsst wird. Die SP hat aber den Eindruck, dass die Instrumente bezüglich der Meldung von Missständen durch Mitarbeitende und Studierende nicht ausreichen oder von den Betroffenen zu wenig wahrgenommen werden. Allenfalls müssen nach dem Vorliegen des Berichts über die im Herbst eingeleitete Untersuchung weitere Schlüsse gezogen und Massnahmen ergriffen werden.

Unverständlicher Entscheid der Kommission
Dass die Kommission gerade vor dem Hintergrund der bekannten Skandale hingegangen ist und den Passus, dass sich die Universität für Chancengerechtigkeit und die Beseitigung von Diskriminierungen einsetzt (Art. 2 Abs. 3 im Entwurf der Regierung), gestrichen hat, ist absolut unverständlich und ein eigenartiges Signal im Jahr 2023. Die SP wird sich im Rat für einen Gleichstellungsartikel einsetzen.

Mehr Einfluss für den Mittelbau gefordert
Entscheidungen werden an der HSG im Senat und im Senatsausschuss getroffen. Hier sind die Professor:innen «mit Ordinariat», d.h. mit Lehrstühlen, überproportional vertreten. Diese Gruppe leistet ca. 25 Prozent des Volumens in der Lehre und ca. 50 Prozent des Outputs in der Forschung. Der deutlich grösste Anteil des Outputs, rund 75 Prozent der Lehre, dazu über 50 Prozent der Forschung werden durch Personen im sogenannten «Mittelbau» geleistet. Dazu gehören u.a. Doktorand:innen, Postdoktorand:innen, ständige Dozierende und Assistenzprofessor:innen. Dieses Verhältnis widerspiegelt sich im Senat nicht und es repräsentiert dieser nicht die universitäre Realität. Damit die grosse Zahl der Mitarbeitenden mehr Gewicht erhält, wird sich die SP in der Ratsdebatte für eine Stärkung der Vertretung des Mittelbaus im Senat und in der Universitätsleitung einsetzen. Sie versteht diese Stärkung auch als Antwort auf die in der Vergangenheit publik gewordenen Missstände.

Der Kantonsrat schwächt sich selbst
Kein Verständnis hat die SP dafür, dass sich der Kantonsrat den politischen Einfluss nehmen lassen will, den Universitätsrat zu wählen. Der Kantonsrat schwächt sich damit einmal mehr selbst. Es war gerade aufgrund der Skandale in der Vergangenheit wichtig, dass eine gewisse politische Anbindung der Universität gegeben war — dies selbstverständlich in Wahrung der Freiheit der universitären Lehre und Forschung.

Für Rückfragen

Karin Hasler

Karin Hasler

Kantonsrätin Rheintal

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