Auswirkungen der EL-Reform im Kanton St.Gallen

Im Jahr 2022 erhielten 16.4% aller Rentner*innen Ergänzungsleistungen. Anspruch haben Personen mit einer AHV- oder IV-Rente, die mit ihrem Einkommen ihre minimalen Lebenskosten nicht decken können. Viele Bezüger*innen von Ergänzungsleistungen stehen seit diesem Jahr nun schlechter da. Denn seit Anfang Jahr greifen die vom nationalen Parlament beschlossenen Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen in vollem Umfang. Ab Januar 2024 wurden zehntausenden Rentner*innen mit tiefen Einkommen die Ergänzungsleistungen (EL) gekürzt oder gar ganz gestrichen. Sie müssen trotz steigender Preise mit weniger Geld auskommen. Für die Betroffenen wird die Situation im aktuellen Umfeld der gestiegenen Preise noch schwieriger.

 

Mit der Ergänzungsleistungs-Reform hat das Parlament nicht nur die Vermögensschwellen angepasst, sondern auch die Berücksichtigung der Krankenkassenprämien bei der Berechnung der EL verändert. Zum Beispiel wurde der EL-Mindestbeitrag an die Prämien gesenkt: Entsprach er bisher der durchschnittlichen Krankenkassenprämie, beträgt er jetzt nur noch 60 Prozent der Durchschnittsprämie.

 

Insgesamt erhalten gemäss Schätzungen der SKOS ein Drittel aller EL-Bezüger*innen weniger Geld. Die Kürzungen machen bis zu 300 Franken pro Monat aus. EL-Beziehende haben Anspruch auf Prämienverbilligung – diese wird direkt an die Krankenkassen erstattet und es muss kein Antrag gestellt werden. Neu müssten Personen bei tiefen Renteneinkommen gegebenenfalls einen Antrag einreichen.

 

Die Regierung wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:

 

1) Wie viele Personen sind im Kanton St.Gallen durch die Ergänzungsleistungs-Reform betroffen und erhalten dementsprechend seit Anfang 2024 weniger oder gar keine Leistungen mehr?

 

2) Gibt es Personen, die zwar keinen Anspruch mehr auf Ergänzungsleistungen haben – die aber einen Anspruch auf Prämienverbilligungen geltend machen können? Werden die betroffenen Personen darauf aufmerksam gemacht?

 

3) Wie beurteilt die Regierung die Situation mit dem Wegfall von EL-Ansprüchen bei gleichzeitig steigenden Lebenshaltungskosten?

 

4) Viele Personen, die verunsichert sind, oder sich für ihre Situation schämen beantragen keine EL – selbst, wenn sie von ihrem Anspruch Kenntnis haben. Plant die Regierung niederschwellige und proaktive Informationen, um Menschen durch den Bezug von Ergänzungsleistungen vor Altersarmut zu schützen?

Für Rückfragen

Florian Kobler

Florian Kobler

Kantonsrat St.Gallen

Bettina Surber

Bettina Surber

Regierungsrätin, Bildungsdepartement

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