Gemäss Beschluss des Kantonsrates wird der Bestand der hauptamtlichen Mitglieder des Kantonsgerichtes von neun auf elf erhöht. In der Septembersession werden die zwei neuen Stellen besetzt. Im Geschäftsreglement des Kantonsrates heisst es, die Fraktionen seien bei Wahlen angemessen zu berücksichtigen. Eines der zusätzlichen Mandate steht somit der SP-GRÜNEN-GLP-Fraktion zu.
Die Fraktionen von SVP, Mitte und FDP jedoch bestreiten den Anspruch der zweitgrössten Fraktion auf einen dritten vollamtlichen Richter*innensitz. Dafür haben sie kurzerhand eine neue Berechnung der Sitzansprüche durchgesetzt. Neu wird die Berechnung nicht nach Fraktionsstärke, sondern nach Parteien vorgenommen. So gewinnt die Mitte-EVP-Fraktion zu Lasten der links-grün-progressiven Kräfte einen zusätzlichen Sitz am Kantonsgericht. Für die SP-GRÜNEN-GLP-Fraktion ist das nicht hinnehmbar.
Die SP-GRÜNE-GLP-Fraktion ist nicht einverstanden damit, dass ihr ausgewiesener Sitzanspruch ignoriert wird. «Diese willkürliche Änderung der Berechnung der Ansprüche ist eine unfaire und freche Machtdemonstration der bürgerlichen Mehrheit», so Fraktionspräsident Dario Sulzer. «Dass SVP, Mitte und FDP unseren ausgewiesenen Anspruch ablehnen, ist ein Affront – nicht nur unserer Fraktion gegenüber, sondern auch gegenüber den Wähler*innen, deren politischer Wille damit missachtet wird.» Tanja Zschokke, GRÜNE-Kantonsrätin, ergänzt: «Wer die Spielregeln jeweils einfach zu seinen Gunsten ändert, schwächt das Vertrauen in die Institutionen und schadet der Glaubwürdigkeit des Kantonsrates.»
Bei aller Kritik ist für die SP-GRÜNE-GLP-Fraktion klar, dass sie diesen Konflikt nicht zu Lasten der Institutionen austragen möchte. Deshalb verzichtet sie auf eine Kandidatur bei dieser Ergänzungswahl. «Eine Kampfwahl unter diesen Umständen macht keinen Sinn. Wir wollen unsere bestens qualifizierten Kandidaturen nicht verheizen», sagt Sarah Noger-Engeler, GLP-Kantonsrätin. Die SP-GRÜNE-GLP-Fraktion erwartet von FDP, Mitte und SVP, dass die Sitzverteilung bei den Richter*innenwahlen weiterhin gemäss der Stärke der im Kantonsrat vertretenen Fraktionen berechnet wird.
