NEUES VOLKSSCHULGESETZ: SP BEGRÜSST BESSERE DURCHLÄSSIGKEIT FÜR MEHR CHANCENGERECHTIGKEIT

Die Regierung hat das kantonale Volksschulgesetz totalrevidiert und die öffentliche Vernehmlassung gestartet. Die SP Kanton St.Gallen begrüsst die Verbesserung der Durchlässigkeit und die Stärkung der Chancengerechtigkeit. Zum Start der Vernehmlassung nimmt die SP nach erster kurzer Einsicht Stellung.

Die Flexibilisierung respektive Durchlässigkeit im Zyklus 1 ist sehr zu begrüssen und wurde so von der SP auch erwartet. Die SP sieht mit der Flexibilisierung der Durchlaufzeit im Zyklus 1 eine Antwort auf die unterschiedliche kognitive und soziale Entwicklung, welche die Kinder mitbringen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dies mit einer Politik der Frühen Förderung im Vorschulalter zu verknüpfen. Hier ist es zielführend, dass die Kinder im Vorschulalter und ihre Eltern in ihrer Entwicklung so unterstützt werden, dass sie auf den Übergang in den Kindergarten vorbereitet werden.

 

«Bezüglich einer gemischten Oberstufe hätten wir uns eine klarere Ausrichtung gewünscht. Doch ein erster Schritt in die richtige Richtung ist getan. Nun liegt der Ball bei den Gemeinden», so SP-Kantonsrätin Karin Hasler. In den letzten Jahren haben einige Schulgemeinden gezeigt, dass es sehr gut möglich ist, die Oberstufe nicht typengetrennt zu organisieren und dass das für die Kinder zielführend ist.

 

Das System der Finanzierung und Koordination der Sonderpädagogik hat sich im neuen Gesetz ebenfalls verbessert. Die SP bewertet den Lenkungsausschuss als kluge Lösung, damit der Kanton und die Gemeinden sowie Schulträger – auch im Sinne der Subsidiarität – gemeinschaftlich unterwegs sind. Mit der nun vorgelegten Lösung für die Integrierte Sonderbeschulung sind wir klar einen Schritt weiter in Richtung mehr Integration. Diese Form bedingt aber eine gute Zusammenarbeit mit den Sonderschulen und allen dafür relevanten Diensten wie beispielsweise B&U (Beratung und Unterstützung). Die SP sieht in dieser Zusammenarbeit einen wesentlichen Gelingensfaktor für die schrittweise Weiterentwicklung der integrierten Sonderbeschulung. Grundsätzlich will die SP die Haltekraft der Regelschule stärken, damit möglichst wenig Separation nötig ist. Der Entwurf sieht dies so vor. Entscheidend wird aber sein, dass genügend Ressourcen bereitgestellt werden. Hier hebt die SP die Allokation der finanziellen Mittel hervor. Der Entwurf möchte, dass die Anreize für die Schulträger Treiber in Richtung mehr Integration sind.

 

Gleichzeitig bleiben aber die Sonderschulen – neben der integrierten Sonderbeschulung in Regelklassen – unersetzbar. Für viele Kinder sind diese Institutionen das richtige, auch davon ist die SP überzeugt. Die SP bewertet den Bereich Sonderpädagogik im neuen Gesetzt als adäquat abgebildet, betont aber, dass der Weg zu mehr Integration noch lange nicht zu Ende ist und hebt die Autonomie der Schulträger hervor, die heute bereits vieles ermöglichen würde.

 

Insgesamt vermisst die SP eine kritische Haltung bezüglich Digitalisierung, Umgang mit Smartphones und Social Media. Ein Blick auf die Dynamiken im Ausland genügt. Auch der Bildungsrat empfiehlt ein Smartphone-Verbot. Hier hätten wir uns eine Verschärfung vorstellen können, vor allem auch im Hinblick auf die Handhabung der Laptops in der Oberstufe, den Datenschutz und den Jugendschutz. Hier sieht die SP klar Handlungsbedarf, wenn auch nicht zwingend im neuen VSG. Denkbar wären auch ein stärkerer Jugendschutz und Prävention im neuen Gesundheitsgesetz. Davon ist im neuen Gesundheitsgesetz jedoch nichts abgebildet. Obwohl die psychische Gesundheit der Jugendlichen – auch im Zusammenhang mit Smartphones und Digitalisierung – seit längerem ein grosses Thema ist, quasi ein Brennpunkt, lassen sich dazu keine Informationen finden.

 

Letztendlich stellt sich mit der Abschaffung des Bildungsrates im Entwurf die Frage, ob die Steuerung und Lenkung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit auf kantonaler Ebene weiterhin möglich sind. Die SP betont, dass sich die Unterschiede zwischen den Schulträgern – trotz Subsidiarität und Gemeindeautonomie – nicht verschärfen dürfen. Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit dürfen nicht abhängig vom Wohnort sein – alle Kinder sollten die gleichen Möglichkeiten und Chancen haben.

Für Rückfragen

Karin Hasler

Karin Hasler

Kantonsrätin Rheintal

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