Darum JA zur Vermögenssteuer

Der Kanton St.Gallen hat in den letzten Jahren die Steuern für Reiche und Unternehmen Schritt für Schritt gesenkt, getrieben durch den ruinösen Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen. Um die ausbleibenden Steuereinnahmen zu kompensieren, wurde mit immer neuen Sparpaketen ein Leistungsabbau betrieben, der dem Kanton grossen Schaden zufügt und für grosse Teile der St.Galler Bevölkerung einschneidend ist. Die Initiative will diese Entwicklung stoppen und dem Kanton die nötigen Einnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben verschaffen. Gleichzeitig macht sie das St.Galler Steuersystem gerechter.

Was ist der Inhalt der Initiative?
Heute beträgt die einfache Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen generell 1.7‰.
Die Initiative verlangt einen progressiven Tarif:
1.7‰ bis 1‘000‘000 Fr.
2‰ von 1‘000‘001 Fr. bis 2‘000‘000 Fr.
3‰ über 2‘000‘000 Fr.

6 Gründe für ein Ja am 14. Juni

Die von den Initiantinnen und Initianten in Auftrag gegeben Studie des Büro BASS zeigt, dass im Kt. St.Gallen die Vermögen sehr ungleich verteilt sind:
– 95.1% der Steuerzahlenden besitzen weniger als 1 Mio. Reinvermögen.
– Die vermögensschwächeren 70% Steuerzahlende besitzen nur 10% des gesamten Vermögens.
– Das reichste Prozent der Steuerzahlenden besitzt fast 1/3 des gesamten Vermögens. Sie vereinen damit deutlich mehr Vermögen als alle Haushalte des Mittelstandes zusammen.

Die Studie belegt auch, dass im Kanton St. Gallen die Vermögen in den letzten Jahren stark gestiegen sind, im schweizerischen Vergleich überdurchschnittlich. Im Gegensatz dazu ist das teuerungsbereinigte Äquivalenzeinkommen gesunken und hat sich im schweizerischen Vergleich unterdurchschnittlich entwickelt.
1. Gesunde Kantonsfinanzen
Der Kanton braucht zur Erfüllung seiner Aufgaben genügend Einkünfte. Die Vermögenssteuer liegt allein in seiner Hand. Eine moderate Erhöhung der Vermögenssteuer bei den Reichsten trägt zu gesunden Finanzen bei. Davon profitieren alle.

Die Schweiz kennt keine Kapitalgewinnsteuer für natürliche Personen. Wer sein Geld z.B. in Aktien anlegt, kann diese Gewinne steuerfrei einstreichen. Einnahmen aus Anlagegeschäften sind steuerfrei, während die Erwerbstätigen jeden Franken an Einnahmen durch ihre Arbeit versteuern müssen. Hier schafft die Initiative einen (bescheidenen) Ausgleich.
Grosse Vermögen beruhen oft auch auf Erbschaften. Die Erbschaftssteuer wurde und wird als Folge des  Steuerwettbewerbs zwischen den Kantonen laufend verringert oder gar abgeschafft. Ein progressiver Vermögenssteuertarif korrigiert diese Entwicklung, die massive Steuerausfälle produziert.
2. Faire Besteuerung der Vermögenszunahme
Hohe Vermögen entstehen heute selten aus der Hände Arbeit, viel häufiger aus der Vermehrung des angelegten Geldes. Wer keine Kapitalgewinnsteuer will, soll deshalb etwas mehr über die Vermögenssteuer abgeben.

Wer mehr verdient und ein grösseres Vermögen besitzt, soll mehr Steuern bezahlen. So will es nicht nur die Schweizerische Bundesverfassung, so stellen sich auch die Bürgerinnen und Bürger ein gerechtes Steuersystem vor. Beim Einkommen ist es selbstverständlich und unbestritten, dass dies mit einer progressiven Steuer erreicht wird. Die Initiative will nun auch für die Vermögenssteuer eine moderate Progression einführen, so wie das in den meisten anderen Kantonen der Fall ist, darunter in den Nachbarkantonen Zürich, Graubünden und Appenzell Ausserrhoden. Bis 1999 kannte auch der Kanton St.Gallen eine progressive Vermögenssteuer. In der Folge wurde der Steuersatz sogar noch 2x gesenkt. Die Abschaffung der Progression wurde damals mit der Vereinfachung des Steuersystems begründet. Dies ist im IT-Zeitalter kein Argument mehr, schon gar nicht, wenn darunter die Steuergerechtigkeit und die Einnahmen des Kantons leiden.
3. Gerechteres Steuersystem
Die 5% reichsten Steuerzahlenden im Kanton St.Gallen besitzen über eine Million Franken Reinvermögen. Sie besitzen zusammen mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens. Es ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit, dass sie mit der vorgesehenen Steuerprogression mehr bezahlen müssen als die 95% anderen.

Die drei Sparpakete der vergangenen Jahre, die als Folge der Steuersenkungen notwendig wurden, haben gravierende Auswirkungen auf kantonale Leistungen. Vom Leistungsabbau betroffen sind insbesondere die Bereiche Bildung (z.B. weniger Mittel für Sonder- und heilpädagogische Schulen im Bereich Lager-, Freizeit- und Therapieangebote; weniger Wahl- und Freifächer an den Mittelschulen; tiefere Stipendien), Soziales (z.B. Kürzung der ausserordentlichen Ergänzungsleistungen; Verschiebung der Suchtprävention auf die Gemeinden) und Gesundheit (z.B. weniger Mittel für die Prämienverbilligung).
4. Keine neuen Sparpakete
Die Menschen in unserem Kanton verdienen eine gute Zukunft, keinen weiteren Leistungsabbau. Sparpakete treffen jene am härtesten, die auf die Solidarität der Gesellschaft angewiesen sind. Vermögende können sich alles auch ohne Solidarität leisten. Da gibt die Initiative Gegensteuer.

Gemäss jüngsten OECD Studien (2011 und 2012) wirkt sich eine ungleiche Verteilung des Einkommens langfristig spürbar negativ auf das Wirtschaftswachstum aus. Eine Reduktion der Ungleichverteilung zugunsten der unteren und mittleren Einkommen, also der ärmsten 40% aller Haushalte einer Volkswirtschaft, fördert das Wirtschaftswachstum deutlich.
5. Steuersenkungen haben keine Zukunft
Die Steuersenkungsspirale der letzten Jahre muss gestoppt werden. Der ruinöse Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen hat nichts als leere Haushaltskassen produziert. Es muss auch wieder einmal in die andere Richtung gehen. Weniger Ungleichverteilung der finanziellen Verhältnisse fördert zudem das Wirtschaftswachstum.

Der Mittelstand wird durch die Initiative nicht zusätzlich belastet, profitiert hingegen von den zusätzlichen Einnahmen des Kantons.
6. Attraktiverer Kanton St.Gallen
Ein hochstehender, flächendeckender Service public und regelmässige Investitionen in staatliche Leistungen und in kantonale Infrastrukturen sind wichtige Standortvorteil für jeden Kanton. Sie tragen weit mehr zur Attraktivität unseres Kantons bei als die Höhe der Vermögensteuer.

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