Am 19. Mai 2019 kommt es zur Volksabstimmung über die Steuer-AHV-Vorlage. Damit steht eine entscheidende Weichenstellung zugunsten des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz, der AHV, bevor. Denn zum ersten Mal seit 20 Jahren erhält die AHV mit dieser Vorlage eine substanzielle Zusatzfinanzierung. Die AHV ist mit dem bewährten Mix von Lohnprozenten und Bundesmitteln zwar sehr solid finanziert. Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner ist aber in diesen 20 Jahren stark gestiegen. Deshalb braucht die AHV diese zwei Milliarden. Sie verschafft der AHV für das kommende Jahrzehnt Luft.
Es gibt weitere starke Gründe für ein Ja:
- Der bewährte Finanzierungsmix von Lohnprozenten und Bundesmitteln ist nicht nur die wirksamste, sondern auch die sozialste Finanzierung der AHV. Sozialer als die Finanzierung über Mehrwertsteuer, die allein von den Konsumentinnen und Konsumenten bezahlt wird.
- Endlich kommt das ganze Mehrwertsteuerprozent, das seit den 90er-Jahren für die AHV erhoben wird, auch der AHV zugute, ohne dass noch 17 Prozent davon für die Bundeskasse abgezweigt werden. Auch die leichte Anhebung des Bundesanteils an der AHV (von 19.55% auf 20.2%) ist positiv zu werten.
- Die je 0.15 Lohnprozente für Arbeitgeber und Arbeitnehmende sind ebenso wichtig und sozial. Der Arbeitgeberanteil sowieso. Aber auch der Arbeitnehmeranteil von 0.15 Prozent. Denn alle mit unteren und mittleren Einkommen bekommen dafür mehr zurück als sie selber einzahlen.
- Die gescheiterten AHV-Finanzierungsvorlagen der letzten Jahrzehnte waren alle mit Leistungsverschlechterungen gekoppelt. Zum Beispiel mit der Heraufsetzung des Frauenrentenalters. Die neue Finanzierungsvorlage verzichtet auf jede Verschlechterung der Leistungen. Sie ist für die Bevölkerung ausschliesslich positiv.
Wer diese zwei Milliarden für die AHV ablehnt, weiss nicht, was es geschlagen hat. Oder ist ideologisch auf eine Sozialabbau-Agenda fixiert, die für gewisse Kreise offenbar mehr zählt als jede noch so gute AHV-Finanzierung. Der Steuerteil der Vorlage weckt zwar keine Begeisterung. Er entspricht nicht linken Vorstellungen. Wenigstens ist er besser als der unhaltbare Status Quo – und besser als die gescheiterte Unternehmenssteuerreform III. Denn auf Bundesebene zahlen die Aktionäre und die Firmen in Zukunft mehr Steuern.
Rundherum positiv und damit für die Zustimmung zur Vorlage entscheidend ist aber die Zusatzfinanzierung für die AHV. Sie schafft für die Zukunft unserer wichtigsten Sozialversicherung neue, gute, Bedingungen.