LAURA BUCHER: FRIST FÜR PRÄMIENVERBILLIGUNG VERLÄNGERN – BERECHNUNGSGRUNDLAGE ANPASSEN
Eine Fristverlängerung für die Geltendmachung von Prämienverbilligung, die Anpassung der Berechnung des IPV-Anspruchs, eine Erhöhung der Mittel für die Prämienverbilligung und die mindestens teilweise Übernahme der Krankenkassenprämien durch den Kanton: