Die Steuerunterschiede innerhalb des Kantons St.Gallen sind riesig. Der innerkantonale Finanzausgleich sollte diese ausgleichen. Das schafft er nicht. Die SP fordert mehr Gerechtigkeit unter den Gemeinden und damit für alle SteuerzahlerInnen. Die SP-Hauptforderung: Die Einführung eines horizontalen und die Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs. Von den SP-KantonsrätInnen Bettina Surber, Monika Simmler und Guido Etterlin.
«Die SP ist klar der Meinung, dass mit dem aktuellen Finanzausgleich der verfassungsmässige Auftrag nicht erfüllt wird», sagt Fraktionspräsidentin Bettina Surber. «Mit dem Artikel 85 der Kantonsverfassung sollen die finanziellen Unterschiede verringert werden – was mit Blick auf die Steuerbelastung nicht geschieht. Der kantonale Finanzausgleich erzielt nicht die gewünschte Wirkung! Er schafft nicht mehr Steuergerechtigkeit unter den einzelnen Gemeinden und Regionen in diesem Kanton», so Bettina Surber. Richtig ist lediglich, dass die Steuerfüsse in allen Gemeinden gesenkt wurden; dies hat aber nicht zu einer Verringerung der Unterschiede geführt. Im Gegenteil: In den letzten Jahren sind die tiefen Steuerfüsse gegenüber den hohen sogar noch weiter gesunken. Monika Simmler, SP-Finanzpolitikerin und Mitglied der kantonsrätlichen Finanzkommission sagt: «Die Unterschiede werden laufend grösser. Dieser Kanton schafft es nicht, für die SteuerzahlerInnen mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Er schafft immer mehr Ungleichheit.»
Finanzausgleich in der heutigen Form: Untauglich!
Bettina Surber bringt es auf den Punkt: «Für die SP ist der Finanzausgleich in der aktuellen Form untauglich. Die SP fordert die Einführung eines horizontalen Finanzausgleichs, eines Finanzausgleichs, der nicht alleine über den Kanton finanziert wird, sondern an dem sich auch die Gemeinden beteiligen. Die SP fordert die Einführung auf die nächste Berichtsperiode. So lange gibt die SP der Regierung Zeit für die sorgfältige Ausarbeitung. Zudem fordert die SP eine deutliche Erhöhung im soziodemographischen Lastenausgleich
Das zweite SP-Mitglied in der Finanzkommission, SP-Kantonsrat Guido Etterlin sagt: «Es kann nicht sein, dass in einem Kanton eine Gemeinde einen Steuerfuss von 75 Steuerprozenten hat, während andere mit über 140 Steuerprozenten belastet sind.» Die Regierung will offensichtlich, so muss man aus der in der Septembersession zu beratenden Vorlage schliessen, die Wettbewerbsfähigkeit solcher Tiefsteuergemeinden nicht gefährden. «Der Steuerwettbewerb unter den Schweizer Gemeinden», so Bettina Surber, «ist wohl der grösste Unsinn, den sich jemand ausdenken kann. Warum sollten EinwohnerInnen etwa in Mörschwil oder Rapperswil-Jona viel weniger für die Erbringung staatlicher Aufgaben bezahlen, als EinwohnerInnen im Rheintal oder Sarganserland? Allein die Wahl des Wohnorts ist eine völlig unschlüssige, ja willkürliche Erklärung.»
Zentrumslaseten – Zentrumsfreuden – Solidarität!
EinwohnerInnen von Tiefsteuergemeinden profitieren am Ende von den Leistungen der nahen urbanen Zentren mit ihren je höheren Steuerfüssen. Sie müssen selbst weder zur Attraktivität der Zentren noch zu ihren zusätzlichen Lasten, etwa in den Bereichen Kultur, Soziales, Sucht oder Integration beitragen. SP-Kantonsrat Guido Etterlin sagt: «Der mittlerweile ruinöse Steuerwettbewerb hat verstärkt dazu geführt, dass die Sozialhilfekosten im Kanton sich einseitig auf die Städte und Zentrumsgemeinden mit hohen Steuerlasten verteilen. Es verwundert darum nicht, dass rund 80% der Soziallasten-Ausgleichsmittel von insgesamt 20,6 Mio. Franken in Gemeinden fliesst mit hohen Steuerfüssen. Diese Gemeinden brauchen eine höhere Abgeltung ihrer ohnehin hohen Belastung. Es kann nicht sein, dass Sozialhilfebeziehende weiter von Gemeinden mit tiefen Steuern und hohen Mieten in die Zentren abwandern müssen. Der Kanton riskiert einen eigentlichen Stadt-Land-Graben, wenn der Kantonsrat hier nicht endlich Gegensteuer gibt.»
Finanzausgleichsgesetz darf kein Steuersenkungsprogramm sein
Aus der Sicht der SP droht aus dem Finanzausgleichsgesetz nur ein Vehikel für weitere Steuersenkungen zu werden – von denen wie üblich die Gutverdienenden und Vermögenden in steuergünstigen Gemeinden profitieren, während die Normal- und Wenigverdienenden Angst vor den individuellen, finanziellen und wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise haben müssen.
Das Finanzausgleichsgesetz in der von der Regierung vorgeschlagenen und von der Kommission durchgewinkten Form bringt keine effektive Verringerung der Unterschiede: Die Unterschiede unter den Gemeinden wachsen zusehends. Und damit die Steuerungerechtigkeit.