Nach Tanzverbot im Kanton St.Gallen: SP erfreut über Ausfallentschädigung für Kulturbetriebe

 Mit einem Tanzverbot und einer Sitzpflicht reagierte die St.Galler Kantonsregierung am Freitag auf die steigenden Ansteckungszahlen. Für viele Kulturlokale, Clubs und Bars sind die angeordneten Massnahmen ein dramatischer Einschnitt. Jetzt ist klar, dass der Kanton die Ausfallentschädigung bis Ende 2021 verlängert. Die SP sieht die Probleme im Nachtleben erkannt, sieht aber weiteren Handlungs- und Klärungsbedarf.

Die Neuansteckungen mit Covid-19 sowie die Zahl der hospitalisierten Personen steigen im Kanton St. Gallen dramatisch an. Die St. Galler Regierung hat deshalb am Freitag an seiner ausserordentlichen Sitzung äusserst kurzfristig auf das Wochenende hin ein Bündel an Massnahmen beschlossen, um die Zahl der Neuansteckungen zu reduzieren: Unter anderem gilt neu eine weitgehende Maskenpflicht, in Lokalen darf nur noch sitzend konsumiert werden und tanzen wird verboten. Für viele kommerzielle Clubs kommt insbesondere das Tanzverbot einem faktischen Berufsverbot gleich. Aber auch nichtkommerzielle und subventionierte Häuser sind massgeblich auf Partys angewiesen, um die hohen Fix- und Lohnkosten decken zu können und Veranstaltungen mit wenig Publikum oder solchen mit einer aufwendigen Produktion querzufinanzieren.

SP erfreut über verlängerte Ausfallentschädigung für Kulturbetriebe

Der Regierungsrat hat heute Dienstag auf die Hilferufe der Lokalbetreibenden reagiert und die im Frühling beschlossene Ausfallentschädigung für Kulturbetriebe verlängert. Neu können letztere auch Beiträge für sogenannte «Transformationsprojekte» beantragen, mit denen Anpassungen an die neue Situation getätigt werden sollen. Besonders erfreulich ist, dass die Hilfe bis Ende 2021 erfolgt, was den Betrieben eine gewisse Planungssicherheit ermöglicht. Die Unterstützungsleistungen erfolgen subsidiär zu der Kurzarbeitsentschädigung.

Die SP begrüsst diese beschlossenen Massnahmen zur finanziellen Unterstützung. Sie ist darüber erfreut, dass die Regierung mit den beschlossenen Hilfsmassnahmen die bedrohliche Lage im Bereich der Nachtkultur erkannt und darauf reagiert hat.

Weiterer Handlungsbedarf

Die angekündigten Massnahmen lassen indes einige Fragen offen. Diese betreffen namentlich den Kreis der anspruchsberechtigten Betriebe sowie die Kurzarbeitsentschädigung. So ist derzeit nicht klar, welche Lokale Anspruch auf Ausfallentschädigungen geltend machen können und unter welchen Umständen. So Die Entschädigung richtet sich primär an Betriebe des Kulturbereichs. Eine Klärung ist insbesondere angesichts der Vielfalt an Kultur- und Tanzlokalen, Clubs, Bars, sowie Mischbetrieben mit mehr oder weniger künstlerischem Anspruch dringend angezeigt. Denn eines ist für all diese Betriebe klar: Wo noch letzte Woche getanzt wurde, herrscht heute Lockdown.

Kommt hinzu, dass bei der Kurzarbeitsentschädigung noch viele Lücken existieren. Aktuell sind beispielsweise Personen mit einem unregelmässigen Pensum – wie es in diesem Bereich häufig vorkommt –   nur unzureichend abgedeckt. Das Gleiche gilt für Leitungspersonen in Kultur- und Gastrobetrieben, die für die Kurzarbeitsentschädigung vielfach als in einer sogenannt «arbeitgeberähntlichen Stellung» stehen und von der Kurzarbeit ebenfalls ausgenommen sind.

Die präsentierten Lösungen der Kantonsregierung sind wertvoll und helfen, dass die Nachtkultur auch in Zukunft weiterbestehen kann. Dennoch möchte die SP betonen, dass viele Betriebe in ihrer Existenz weiterhin akut bedroht sind. Für die SP ist es deshalb entscheidend, dass nun die finanzielle Lage der betroffenen Betriebe genau beobachtet wird und in der Folge gegebenenfalls rasche Nachjustierungen bei der Ausfallentschädigung vorgenommen werden.

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