Die Gastro-Betriebe sind von den Massnahmen der Corona-Pandemie besonders betroffen. Sie erhalten aber nur ungenügende Finanzhilfen für den Weiterbestand. Gestern nun wurde die Absicht des Bundes bekannt, die Restaurants bis Ende Februar zu schliessen. Vielen Betrieben droht der Konkurs, wenn nicht sofort staatliche Unterstützung geleistet wird. Die SP ruft die Regierung auf, umgehend zu handeln: Auf Bundesebene für eine Lösung zu intervenieren und gleichzeitig eine eigene zu schaffen. Von Bettina Surber, SP-Fraktionspräsidentin
Die Regierung hat it der Härtefallregelung, welche ab 4. Januar gilt, rasch gehandelt und Finanzhilfen für die durch die Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise besonders betroffenen Betriebe zur Verfügung gestellt. Nachdem die Regierung nun eine Anpassung der Anspruchsvoraussetzungen in Aussicht gestellt hat, dürften diese für jene Betriebe, die hohe Umsatzeinbussen erlitten haben, Härten abfedern.
Noch immer nicht gelöst ist die Situation der Gastronomiebetriebe. Nachdem sie im März / April 2020 ganz schliessen mussten, haben sich viele Betriebe in den warmen Monaten besonders bemüht. Es wurden neue Konzepte umgesetzt und es wurden die Betriebe stärker ins Freie verlegt. So konnte trotz der schwierigen Umstände mit viel Engagement ein gewisser Umsatz erzielt werden. Dieser Umsatz nun führt dazu, dass die Betriebe keine Härtefallentschädigung erhalten, obwohl sie aktuell ganz schliessen müssen. Auf Bundesebene wird eine Umsatzeinbusse für das vergangene Jahr von mindestens 40 % verlangt – welche viele Gastrobetriebe nicht erlitten haben. Dennoch sind sie in ihrer Existenz akut gefährdet, da sie keine Reserven (mehr) haben. Nachdem eine besondere Branchenregelung auf Bundesebene einstweilen gescheitert ist, hat die St.Galler Regierung nun am Dienstag mitgeteilt, dass sie von sich aus keine abweichende Regelung erlassen werde. Wenn, dann müsse eine solche durch den Kantonsrat in der Februarsession geschaffen werden.
Viele Betriebe wissen aber jetzt nicht mehr, wie sie die nächsten Monate überstehen sollen. Nachdem sich nun eine Verlängerung der Schliessungen bis Ende Februar abzeichnet, muss umgehend gehandelt werden.
SP fordert Austausch zwischen Regierung und Fraktionen für rasche Lösung
Die SP fordert die Regierung auf, die Fraktionen für einen Austausch einzuladen und eine Lösung zu diskutieren, die sie dann vorerst mittels Dringlichkeitsrecht umsetzen kann. In der Pressekonferenz hat der zuständige Regierungsrat auf ein Gutachten verwiesen, welches das Handeln mittels Dringlichkeitsverordnung ausschliesse. Die SP ist hier anderer Auffassung: Es kann auch gemäss Gutachten mittels Dringlichkeitsrecht gehandelt werden – es braucht aber anschliessend die Überführung der Verordnung in ein Gesetz. Beim Beschreiten des ordentlichen Gesetzgebungsprozesses fordert die SP die Regierung auf, diesen Austausch dennoch zu ermöglichen, damit mögliche Lösungen auf die Beratung in der vorberatenden Kommission bereits vorliegen und Fragen geklärt sind. Massgeblich ist dann, dass der Kantonsrat das entsprechende Gesetz per Dringlichkeitsrecht umgehend in Kraft setzt, damit dieses ab Mitte Februar gilt.
Lösung auf Bundesebene finden helfen
Gleichzeitig ist es aber auch unabdingbar, dass sich die Regierung für eine Branchenlösung auf nationaler Ebene stark macht. Der Bundesrat hat gestützt auf die Covid-Gesetzgebung Spielraum, solche Lösungen zu schaffen.
Für die SP steht fest: Es braucht eine Lösung, welche die aktuelle Situation berücksichtigt. Die Betriebe sind jetzt geschlossen und sie müssen dennoch Fixkosten tragen, alleine die Kurzarbeitsentschädigung genügt für die Existenzsicherung nicht.