Universität St.Gallen: Klartext gefordert!

Jetzt ist der Universitätsrat aufgefordert Klartext zu reden!

Seit Tagen schwelt am Rosenberg eine Krise um ein mögliches Plagiat. Bezüglich der Vorwürfe ist die Universität gefordert, die notwendige Klärung zu schaffen. Aufgrund der neusten Entwicklungen ist die SP klar der Meinung, dass es nun auch ein beherztes Vorgehen des Universitätsrates braucht: Für die Studierenden und um weiteren Reputationsschaden von der Universität abzuwenden.

Es ging am Anfang um die Frage, ob die Habilitationsschrift eines Titularprofessors an der Universität St.Gallen Plagiate enthält. Eine solche Frage kann nüchtern geklärt und schliesslich beantwortet werden. In der Zwischenzeit – nach rund zwei Wochen – ist daraus eine regelrechte Krise auf dem Rosenberg gewachsen. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht weitere problematische Einzelheiten öffentlich werden.

Nun aber hat die Krise einen unrühmlichen Höhepunkt erreicht. Anscheinend versucht ein Anwalt im Auftrag eines Professors, Studierende an der HSG unter Druck zu setzen, indem ihnen rechtliche Konsequenzen angedroht werden. Und offensichtlich entsteht gemäss Medienberichten in den Schreiben der Eindruck, dass der Anwalt im Namen der Universität handelt.

Die SP macht diesbezüglich zwei Feststellungen:
1. An einer Universität soll das freie Denken gelehrt werden. Und dazu gehört auch, dass Studierende sich frei äussern dürfen. Ein Professor ist ein öffentlicher Angestellter. Er untersteht der Loyalitätsverpflichtung zu seiner Arbeitgeberin, der Universität. Nicht so die Studierenden. Es macht den Anschein, dass da etwas Grundlegendes verwechselt wird. Es geht nicht an, dass versucht wird, den Studierenden unter Androhung von rechtlichen Konsequenzen ein Maulkorb zu verpassen.

2. Wenn tatsächlich der Anschein entsteht, dass der Anwalt im Auftrag der Universität handelt, obwohl er im Auftrag eines einzelnen Professors handelt, so ist dies für die Universität als Institution hoch problematisch.

Die SP fordert aufgrund dieser Entwicklung den Universitätsrat in aller Deutlichkeit auf, umgehend aktiv zu werden. Er muss unmissverständlich öffentlich machen, wie er das Vertrauen in die Universität wieder herzustellen und einen Reputationsschaden abzuwenden gedenkt. Es müssen einmal mehr Abläufe und Mechanismen in den Instituten geprüft werden.

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