Universität St.Gallen: Erkenntnisse des Untersuchungsberichts müssen in Revision des Universitätsgesetzes einfliessen

Universität St.Gallen: Erkenntnisse des Untersuchungsberichts müssen in Revision des Universitätsgesetzes einfliessen

Heute hat die Universität St.Gallen einen Bericht über die Vorkommnisse am Institut für Supply Chain Management bekannt gegeben. Offensichtlich haben die Untersuchungen gezeigt, dass auch institutionelle Probleme die Situation begünstigt haben. Im Kantonsrat wird in der Juni-Session das Universitätsgesetz in erster Lesung beraten. Für die SP ist zentral, dass der Bericht in geeigneter Form der vorberatenden Kommission zur Kenntnis gebracht wird und dass sich diese zwischen erster und zweiter Lesung damit auseinandersetzt, damit gesetzgeberischer Handlungsbedarf ermittelt werden kann.

 

Die SP St.Gallen begrüsst die konkrete Massnahme, dass Prof. Stölzle die Institutsleitung entzogen wird. Im Weiteren soll es aber nicht bei einer Informationskampagne der Universität bleiben. Gerade wird im Kantonsrat in der Juni-Session die Revision des Universitätsgesetz behandelt – und für die SP ist klar, dass allfällig aus dem Bericht abzuleitender Handlungsbedarf berücksichtigt werden muss. Sie fordert daher, dass der Bericht in geeigneter Form der Kommission zur Kenntnis gebracht wird und dass diese zwischen erster und zweiter Lesung im September nochmals tagt.

 

Wichtig im neuen Universitätsgesetz ist bezüglich der Medienmitteilung die Stärkung des Rektorats in seiner Institutsaufsicht. Die Einordnung der Institute in gesamtuniversitäre Abläufe wird mit dem neuen Gesetz sicherlich verbessert. Doch vor allem der neu gewählte Rektor muss sich in seiner Aufsichtsfunktion über die einzelnen Institute und deren Anwendung des Code of Conducts beweisen und durch seine zukünftigen Entscheide substanzielle Verbesserungen ermöglichen, die über ein Strategiepapier zur Aufsicht der Institute und eine fehlende Vertrauenskultur hinweggehen. Mit der Entziehung der Institutsleitung durch den noch amtierenden Rektor Prof. B. Ehrenzeller ist ein erster Schritt getan.

 

Für die SP stellt sich auch die Frage, warum das Anrufen der Ombudsstelle in dieser Sache nicht funktioniert hat. Diese Frage muss mit Blick auf die Überarbeitung des Universitätsgesetz geklärt werden.

 

Die Reform des Doktoratsprogramms ist sicher nötig und soll die einseitige Abhängigkeit der Studierenden den Professor:innen gegenüber verringern. Damit ist es aber nicht getan. Die SP hat sich in der Vergangenheit eingesetzt für eine Stärkung des Mittelbaus in der Universitätsorganisation. Die aktuellen Vorkommnisse zeigen, wie dringend diese wäre. Mit der Revision des Universitätsgesetzes kommt diese zu kurz und die SP wird entsprechende Anträge stellen.

 

Die SP hat sich in den letzten Jahren immer wieder stark dafür eingesetzt, dass die Institute stärker kontrolliert werden und es wurde stets versichert, dass Verbesserungen in Bearbeitung seien. Dass nun in diesem Bericht solche Missstände aufgezeigt werden und sich bestimmte Vorwürfe erhärteten, zeigt, wie notwendig die politische Einbindung des Kantonsrates ist.

Für Rückfragen

Karin Hasler

Karin Hasler

Vizepräsidentin

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