Auswirkungen der EL-Reform im Kanton St.Gallen
Im Jahr 2022 erhielten 16.4% aller Rentner*innen Ergänzungsleistungen. Anspruch haben Personen mit einer AHV- oder IV-Rente, die mit ihrem Einkommen ihre minimalen Lebenskosten nicht decken können. Viele Bezüger*innen von Ergänzungsleistungen