Die SP begrüsst die gemeinsame Spitalliste der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen. Dass der Antrag der Berit Klinik Goldach auf Aufnahme in die Spitalliste abschlägig beurteilt, ist angesichts der Schliessung des Spitals Rorschach konsequent und richtig.
Grosse Sorgen bereitet die Situation am Spital Linth, ist dieses doch für die Versorgung in der Region massgeblich. Mangels Wirtschaftlichkeit erhält es den Leistungsauftrag jedoch nur bis 2027. Die sehr angespannte Situation wurde auch an der Jahrespressekonferenz gestern deutlich: Das Spital Linth musste eine grössere Wertberichtigung machen. Die Wertberichtigungen vermindern das Eigenkapital empfindlich und das Spital Linth hat nun wieder eine sehr tiefe Eigenkapitalbasis, nachdem diese durch Umwandlung von Darlehen erst im vergangenen Jahr auf 23 % erhöht worden war. Die SP hatte in der vergangenen Budget-Debatte gemeinsam mit den Grünen einen Auftrag eingereicht, welcher forderte, dass für eine stabile Eigenkapitalbasis weitere Darlehen umgewandelt werden. Die Ratsmehrheit hat diesen Auftrag leider nicht unterstützt. Neben dem Spital Linth musste auch das Spital Grabs eine Wertberichtigung machen – mit entsprechender Auswirkung auf das Eigenkapital. Die Eigenkapitalsituation wird auch bei einem Zusammenschluss der Verbunde ungenügend bleiben. Aus Sicht der SP ist der Handlungsbedarf beim Eigenkapital nach wie vor ausgewiesen. Regierung und Kantonsrat müssen sich ihrer Verantwortung stellen.
Grosse Vorbehalte hat die SP nach wie vor beim Auf- und Ausbau der Herzchirurgie am KSSG. Wie will man das der Bevölkerung und den Mitarbeiter*innen der Spitalverbunde erklären? Auf der einen Seite werden Leute entlassen, auf der anderen Seite wird ein teures Prestige-Projekt vorangetrieben.
Die Versorgungssituation im Toggenburg für medizinische Notfälle, die mehr als 48 Stunden stationäre Behandlung erforderlich machen, bleibt unbefriedigend. Letztlich ist dies die Folge der Schliessung des Spitals Wattwil. Sicher fragwürdig ist die Regelung in Fällen, in denen zunächst davon ausgegangen wird, dass ein Aufenthalt nicht mehr als 48 Stunden dauert, der Austritt dann aber aus medizinischen Gründen doch nicht möglich ist. In diesen Fällen müssen Patient:innen in Wil weiterbehandelt werden und dort zunächst aufgenommen werden, was ein grosser administrativer Aufwand ist.