SP-GRÜNE-GLP-Fraktion überrascht: St.Galler Kantonsrat schwächt die Umsetzung der Pflegeinitiative und will keine Antworten betreffend Fortführung des Medical Master.

Die SP-GRÜNE-GLP-Fraktion ist zugleich enttäuscht und überrascht: Der St.Galler Kantonsrat baut mit der Rückzahlungspflicht unnötige Hürden bei der Umsetzung der Pflegeinitiative ein – dies entgegen dem Antrag der Regierung. Die von der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion geforderten Antworten zum Abbruch der Zusammenarbeit im Joint Medical Master und zu den Möglichkeiten der Fortführung der Ausbildung in St.Gallen interessieren die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrats nicht. So werden diese auch der Öffentlichkeit vorenthalten.

Bis zu 128 Mio. investiert der Kanton innert acht Jahren in die zwingend notwendige Förderung der Ausbildung in der Pflege. Die SP-GRÜNE-GLP-Fraktion begrüsst es, dass nicht nur das zweijährige, sondern auch das dreijährige Studium finanziell unterstützt wird. Damit vergrössert sich die Zielgruppe deutlich. Dass der Rat im Gegenzug die Bandbreite der möglichen finanziellen Beiträge reduziert hat, nimmt die Fraktion in Kauf.

Unverständlich ist, dass SVP und FDP durchgesetzt haben, dass Studierende die Ausbildungsbeiträge zurückbezahlen müssen, wenn sie nicht direkt nach Ausbildungsabschluss mindestens zwei Jahre lückenlos in der Schweiz als Pflegefachpersonen arbeiten. Sowohl die Regierung selbst als auch die SP-GRÜNE-GLP-Fraktion wehrten sich gegen die Rückzahlungsverpflichtung – leider jedoch ohne Erfolg. Die rechtsbürgerliche Mehrheit des Kantonsrats hat mit dem Einbau zusätzlicher Hürden die Pflegeinitiative bereits vor ihrer Umsetzung geschwächt. Der Kanton St.Gallen verliert an Attraktivität als Ausbildungskanton. Wenn die Rückzahlungsklausel dazu führt, dass weniger Menschen im Kanton St.Gallen den HF- oder FH-Studiengang absolvieren, dann nutzen wir nicht das vorhandene Potenzial. Vielmehr riskieren wir eine Abwanderung von Studierenden in andere Kantone.

Studierende benötigen die Ausbildungsbeiträge, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken und können in dieser Zeit keine Rücklagen bilden. Die Rückzahlungspflicht wird dazu führen, dass sich betroffene Personen über längere Zeit verschulden müssen, womit sich am Status quo wenig ändert. Umliegende Kantone sehen von einer Rückzahlungspflicht ab. Mit seinem Entscheid verkennt der Kantonsrat auch die Lebensrealität. Familiär begründete berufliche Auszeiten, Unterbrechung wegen Schwangerschaft, Elternschaft oder Krankheit sowie Teilzeitarbeit bedenkt er ebenso wenig, wie den unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand, den dieser Entscheid nach sich zieht. «Das vorliegende Gesetz hat leider Schlagseite bekommen. Aber lieber eine Offensive mit Schlagseite, als gar keine Offensive», begründet Fraktionspräsident Dario Sulzer den Entscheid der Fraktion, die Vorlage in der Schlussabstimmung trotz allem zu unterstützen.

Keine öffentlichen Antworten zur Zukunft des Medical Master

Die überraschende Ankündigung der Universitäten St.Gallen und Zürich, die Kooperationsvereinbarung im Medical Master nicht verlängern zu wollen, hat viele Fragen aufgeworfen. Antworten darauf sind auch für die Öffentlichkeit und nicht zuletzt für die Studierenden von Interesse – zumal im Jahr 2018 86 Prozent der St.Galler Stimmbevölkerung dem Medical Master zugestimmt hat. In der Juni-Session wollte die SP-GRÜNE-GLP-Fraktion mittels dringlicher Interpellation ebendiese Antworten noch während dieser Session einfordern. Da die Dringlichkeit bestritten wurde, ist offen, wann mit Antworten gerechnet werden darf. Dass sich eine Mehrheit des Kantonsrats um die Interessen der Öffentlichkeit foutiert, ist nicht nachvollziehbar.

Für Rückfragen

Dario Sulzer

Dario Sulzer

Kantonsrat Wil-Untertoggenburg und Fraktionspräsident

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