Nach dem Nein zur Prämienentlastungs-Initiative: Wie schnell setzt der Kanton den Gegenvorschlag um?

Nachdem die Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 die Prämien-Entlastungs-Initiative abgelehnt hat, wird der Bundesrat den vom Parlament beschlossenen indirekten Gegenvorschlag in Kraft setzen. Mit diesem werden die Kantone verpflichtet, einen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung zu leisten. Die Kantone müssen zudem festsetzen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten mit Wohnort im Kanton höchstens ausmachen darf.

Da der kantonale Mindestbetrag neu mindestens 3,5 bis 7,5 Prozent der OKP-Kosten betragen muss, ist der Nachholbedarf im Kanton St.Gallen gross. Gemäss Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit BAG ergeben sich für unseren Kanton im Vergleich zum Jahr 2020 Mehrkosten von mehr als 70 Mio. Franken.

Angesichts der sehr hohen finanziellen Belastung der Versicherten, ist die Regierung gehalten, die notwendigen Vorarbeiten an die Hand zu nehmen, damit der Gegenvorschlag im Kanton so rasch als möglich umgesetzt werden kann.

Wir bitten die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ab wann und in welchem Ausmass können einkommensschwache Haushalte im Kanton St.Gallen mit der stärkeren Verbilligung der Krankenkassen-Prämien gemäss Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative rechnen?
  2. Ist die Regierung bereit – im Sinne einer Etappierung – eine erste Beitragserhöhung bereits für das Budget 2025 einzuplanen?

Für Rückfragen

Dario Sulzer

Dario Sulzer

Kantonsrat Wil-Untertoggenburg und Fraktionspräsident

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