SVP und die Mitte im St.Galler Kantonsrat wollen eine völkerrechts- und bundesrechtswidrige Regelung durchdrücken. Sie wollen die freie Wohnortswahl für anerkannte und vorläufig aufgenommene Geflüchtete einschränken. Die SP wehrt sich in aller Deutlichkeit dagegen. Der Schutz der Grund- und Menschenrechte darf nicht infrage gestellt werden – auch nicht vom St.Galler Kantonsrat.
SVP und die Mitte haben der Regierung den Auftrag erteilt, das Sozialhilfegesetz dahingehend zu ändern, dass Wohnraum für Personen aus dem Asylbereich als Sachleistung ausgerichtet werden soll. Nun hat die Regierung widerwillig einen Gesetzesnachtrag in die Vernehmlassung geschickt. Demnach soll für anerkannte und vorläufig aufgenommene Geflüchtete im Fall des Bezugs von Sozialhilfeleistungen die freie Wohnortswahl eingeschränkt werden.
Bereits bei der Beratung der Motion haben Regierung und SP-Fraktion darauf hingewiesen, dass eine solche Regelung völkerrechtswidrig wäre. Dies wurde nun durch ein Rechtsgutachten bestätigt. Dieses hält auch fest, dass die beabsichtigte Regelung zudem gegen Bundesrecht verstösst. Eine Einschränkung der Wohnortwahl kann nicht gerechtfertigt werden. Die Regierung beantragt daher richtigerweise Nichteintraten auf die Vorlage. Auch die SP lehnt diese unnötige und völkerrechtswidrige Vorlage ab.
SP würde diese Bestimmung umgehend beim Bundesgericht anfechten
«Die grundsätzlichen Freiheits- und Gleichheitsrechte stehen allen Menschen ungeachtet ihrer Herkunft zu und stehen nicht zur Disposition des Gesetzgebers – auch nicht im Kanton St.Gallen», bestätigt Kantonsrat Dario Sulzer das juristische Gutachten. Es bleibt zu hoffen, dass eine Mehrheit des Kantonsrates dies anerkennt und dieses diskriminierende Ansinnen zurückweist. Die SP würde im Falle einer Überweisung dieses Gesetzesnachtrages umgehend das Bundesgericht einschalten. «Eine Schelte des Bundesgerichts wäre absehbar und für den Kanton St.Gallen einfach nur peinlich.»