Die breit abgestützte Allianz gegen die ungerechte Erhöhung des Pendlerabzuges eröffnet den Abstimmungskampf. Diese Subventionierung von langen Autofahrten mit bis zu 8000.- Franken erachtet die Allianz als unnötig, unverhältnismässig, zu teuer und ungerecht gegenüber Personen, die mit dem öV oder mit dem Velo/E-Bike zur Arbeit fahren.
Nach der erfolgreichen Ergreifung des Referendums gegen einen Kantonsratsentscheid, der vollends aus der Zeit gefallen ist, freut sich die Allianz über viel Unterstützung für ein Nein zum XXII. Nachtrag zum Steuergesetz, über den wir am 24. November abstimmen. 2015 hat der Kanton eine sinnvolle Begrenzung des Fahrkostenabzuges für den Arbeitsweg eingeführt, nämlich den Preis des GA 2. Klasse, damals 3’655.- Franken. Zwischenzeitlich ist das GA teurer geworden und kostet aktuell 3’995.-Franken. Zusätzlich in Abzug bringen kann man seit 2020 600.- Franken für Park+Ride (kombinierte Mobilität). Der Kantonsrat will nun den aktuellen Maximalbetrag von 4’595.- Franken auf 8’000.- Franken erhöhen. Dies führt zu jährlichen Steuerausfällen von 15 Millionen Franken, derweil der Kanton grosse Defizite schreibt.
Es sind seit 2015 keinerlei Umstände eingetreten, die eine derartige Erhöhung des Fahrkostenabzuges rechtfertigen würden. Aus verkehrs- und klimapolitischen Gründen sowie aus raumplanerischer und finanzieller Sicht ist eine Erhöhung klar abzulehnen und damit eine gesellschaftspolitische Gesamtverantwortung wahrzunehmen. Die Gleichbehandlung von Pendler:innen mit dem öV und dem Privatauto ist nach wie vor sachlich richtig, eine einseitige Besserstellung der Langstrecken-Autopendler:innen folglich nicht angebracht. Die von den Befürwortenden gewünschte Entlastung des Mittelstandes ist durch die zweimalige Steuerfusssenkung (2022 und 2023 je 5 %) und den Ausgleich der kalten Progression bereits erfolgt.
Regierung lehnte diese massive Erhöhung ab
Die Regierung begründete ihre Ablehnung am 8. November 2022 folgendermassen: «Erstens ist die heutige Regelung des Fahrkostenabzugs erst kürzlich in Kraft getreten (in Vollzug erst seit 1. Januar 2020). Zweitens sind in der Zwischenzeit keine Umstände eingetreten, die eine Erhöhung des maximalen Fahrkostenabzugs gebieten würden. Im Gegenteil. Seither ist das Bewusstsein in der Politik und in der Bevölkerung stark gestiegen, dass Anstrengungen gegen den Klimawandel nötig sind. Eine steuerliche Entlastung für Pendlerinnen und Pendler mit dem privaten Motorfahrzeug würde dem entgegenstehen. Drittens ist auch aus verkehrspolitischen und raumplanerischen Gründen eine Erhöhung der Begrenzung des Fahrkostenabzugs abzulehnen. Denn die Bevölkerung wächst von Jahr zu Jahr und damit auch die Mobilität. Der Siedlungsdruck hält an und die Infrastrukturkosten steigen. Mit der heutigen Begrenzung des Fahrkostenabzugs wird eine sinnvolle Nähe von Wohnen und Arbeiten gefördert. Viertens ist der Umstand, dass andere Kantone keine Beschränkung des Fahrkostenabzugs kennen oder eine höhere Obergrenze, aus Sicht des interkantonalen Steuerwettbewerbs von untergeordneter Bedeutung. Und fünftens ist die bei der Einführung der Begrenzung des Fahrkostenabzugs vorgenommene Gleichbehandlung von Pendlerinnen und Pendler mit dem öV und dem Privatauto nach wie vor sachlich richtig.»
Eine Abkehr von der bewährten aktuellen Regelung würde lange Autofahrten fördern und unerwünschten Mehrverkehr generieren. Der Vorschlag fördert die Belastung der Strassen und die Zersiedelung und gefährdet die Erreichung der Klimaziele, die die Bevölkerung im Klimaschutzgesetz bestätigt hat. Mit einem Nein am 24. November bleiben wir bei dem bewährten und verantwortungsvollen Status quo.