Für ein vielfältiges, buntes Kulturangebot. Für lebenswerte, sichere Quartiere. Für mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen.

Die SP-GRÜNE-GLP-Fraktion begrüsst die drei Nachträge zum Gesetz über die Soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung. Damit wird die UN-Behindertenrechtskonvention stärker in der St.Galler Rechtsordnung verankert werden. Der IX. Nachtrag zum Strassengesetz ist in den Augen der drei Parteien ein unverschämter Angriff auf die Gemeindeautonomie und die Interessen der Einwohner*innen in den Städten und Dörfern. SP, GRÜNE und GLP bekämpfen die Motion der rechtsbürgerlichen Fraktionen, die einen krassen Umbau des Lotteriefonds vorsieht und die Beiträge an Kulturinstitutionen um bis zu 45 Prozent senken will: Würde die Motion so umgesetzt, hätte das tiefgreifende Auswirkungen auf das Kulturangebot.

Mit dem I. Nachtrag zum Gesetz über die Soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung wird ein neues Finanzierungssystem für ambulante Leistungen im Bereich Wohnen eingeführt. Menschen mit Behinderungen soll das selbstständige und selbstbestimmte Leben in der eigenen Wohnung vermehrt ermöglicht werden. Die SP-GRÜNE-GLP-Fraktion will die Anspruchsberechtigung ausweiten für Menschen, die Hilflosenentschädigung aber keine IV-Rente beziehen. Diese Forderung wird auch von Fachorganisationen und Betroffenen unterstützt. Der II. Nachtrag bringt gezielte Verbesserungen bei der Gleichstellung und soll die Umsetzung der BRK ausdrücklich im kantonalen Gesetz festschreiben. Hier fordert die SP-GRÜNE-GLP-Fraktion, dass bei kantonalen Bauprojekten zwingend eine Stellungnahme einer Beratungsstelle für barrierefreies Bauen erforderlich ist und die komplett barrierefreie Zugänglichkeit der Ombudsstelle im Gesetz verankert wird. Kritisch sieht die Fraktion die Forderung der vorberatenden Kommission zum III. Nachtrag, wonach die Finanzierung der behinderungsbedingten Kosten der inklusiven familienergänzenden Kinderbetreuung ausschliesslich beim Kanton liegen soll. Die Gemeinden sollten die Kosten solidarisch mitfinanzieren.

Nein zu massiven Kürzungen der Kulturgelder

In einer Motion fordern die Fraktionen SVP, FDP und Mitte-EVP einen rechtswidrigen Umbau des Lotteriefonds und damit drastische Kürzungen bei der Kultur. Die von den Motionären verlangten massiven Kürzungen im Kulturbereich würden den Weiterbestand zahlreicher Angebote – und damit auch Arbeitsplätze – ernsthaft gefährden. So stehen Kürzungen von 18% bei grösseren Institutionen wie dem Schloss Werdenberg, dem Kunstzeughaus Rapperswil-Jona oder Konzert und Theater St.Gallen im Raum. Kleinere Kulturbetriebe würden sogar mit Beitragskürzungen von 45% belastet. Dies trifft zum Beispiel die Kunsthalle Wil, das Kino Passerelle in Wattwil, die Grabenhalle in St.Gallen und den Kulturverein Schloss Wartegg in Rorschacherberg. SP, GRÜNE und GLP sind klar gegen diesen massiven Abbau und sprechen sich – im Gegenteil – für ein vielfältiges und buntes Kulturangebot in allen Regionen des Kantons aus.

Angriff auf die Gemeindeautonomie

Der IX. Nachtrag zum Strassengesetz kommt einem Angriff auf die Gemeindeautonomie gleich. Der Gesetzesnachtrag will Tempo 30 auf sämtlichen verkehrsorientierten Strassen verunmöglichen. Davon betroffen wären nicht nur Kantonsstrassen, sondern auch alle Gemeindestrassen erster Klasse. Gemeinden und ihre Einwohner*innen, die die Gegebenheiten vor Ort am besten kennen, können – wenn überhaupt – nur noch mit grossem Aufwand und hohen Mehrkosten einzelne Verbesserungen in ihren Wohngebieten umsetzen. Diesen Angriff auf Lebensqualität und Sicherheit der Bewohner*innen des Kantons St.Gallen wird die SP-GRÜNE-GLP entschlossen bekämpfen.

Für Rückfragen

Dario Sulzer

Dario Sulzer

Kantonsrat Wil-Untertoggenburg und Fraktionspräsident

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